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EU-Verordnung REACH

REACH, das steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals, also die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. REACH ist als EU-Verordnung Nr. 1907/2006 am 01.06.2007 in Kraft getreten, mit dem Ziel, das Chemikalienrecht europaweit anzugleichen und zu vereinfachen.

KRAHN CHEMIE hat sich als Importeur und Distributeur von chemischen Rohstoffen von Beginn an aktiv mit der Entwicklung und Umsetzung von REACH auseinandergesetzt. In engem Kontakt mit den Produzenten vergewissern wir uns, dass sich alle Akteure ihrer Pflichten unter REACH bewusst sind und die erforderlichen Maßnahmen umsetzen.
KRAHN CHEMIE stellt durch geeignete Prozesse und einer schlüssigen Dokumentation die REACH- Konformität  aller aktuell relevanten Produkte sicher.

> Sicherheitsdatenblätter

In Zusammenarbeit mit der UMCO Umwelt Consult GmbH stellen wir Ihnen die nach Vorgaben von REACH überarbeiteten Sicherheitsdatenblätter für unsere Produkte zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Registriernummern erst nach der endgültigen Registrierung der Stoffe verfügbar sein werden, was unter Umständen erst 2018 statt finden wird.

> Kandidatenlisten der ECHA (SVHC-Stoffe)
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Kandidatenlisten mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC-Stoffe = substances of very high concern). Diese Stoffe werden nach weiterer Überprüfung eventuell einer Zulassung unterworfen.
Nach jeder Veröffentlichung einer ergänzten Kandidatenliste prüft unser Partner  UMCO Umwelt Consult zeitnah alle Angaben in den Sichrheitsdatenblättern. Sollte ein Stoff der Kandidatenlliste als solcher oder in einem Gemisch vorhanden sein, wird ein entsprechender Hinweis in Kapitel 3 der Sicherheitsblätter der betroffenen Produkte aufgenommen und unseren Kunden aufgrund der Änderung zugesendet.

Weitere Details über die Umsetzung der CLP-Verordnung, der REACH-Verordnung und der VO 453/2010  bezüglich der Anpassung der Sicherheitsdatenblätter bei KRAHN CHEMIE GmbH finden Sie im Anhang.